Corporate Governance
Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289aHGB
- Erklärung gemäß §161 AktG
- Wesentliche Unternehmensführungspraktiken
- Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen
Corporate Governance Bericht
Im März 2011 konnten wir zum fünften Mal in Folge eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung abgeben. Über die Corporate Governance bei HOCHTIEF berichtet der Vorstand – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.Corporate Governance bildet die Grundlage aller unserer Entscheidungs- und Kontrollprozesse. Der Begriff steht für eine verantwortungsbewusste, transparente und auf langfristigen wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Zentraler Maßstab sind für uns die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Seit 2006 entsprechen wir ohne Einschränkung den Empfehlungen des Kodex. Im März 2011 haben Vorstand und Aufsichtsrat die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben.
Gute Corporate Governance ist für HOCHTIEF ein Anspruch, der sämtliche Bereiche des Unternehmens umfasst. Vorstand und Aufsichtsrat sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts zu sorgen.
Weitergehende Informationen über unsere Corporate-Governance-Praxis geben wir auf dieser Website. Hier finden Sie die Satzung unserer Gesellschaft, unseren Verhaltenskodex (Code of Conduct), sämtliche Entsprechenserklärungen sowie die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 a HGB. Dort sind auch sämtliche Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaft veröffentlicht.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat die Hauptversammlung im Mai 2010 über die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand und deren Veränderung informiert. Dies ist auch für die kommende Hauptversammlung vorgesehen.
Im September 2010 hat die ACS Actividades de Construcción y Servicios, S.A., angekündigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für die Aktien unserer Gesellschaft zu veröffentlichen. Dieses Angebot wurde im Dezember 2010 veröffentlicht. Die Herren Altozano und Fernández Verdes sind sowohl Mitglied des Aufsichtsrats unserer Gesellschaft als auch gleichzeitig Mitglied des Geschäftsführungskomitees von ACS. Soweit die beiden Herren bei Abstimmungen oder Beratungen im Aufsichtsrat einem Interessenkonflikt ausgesetzt waren, haben sie an der jeweiligen Abstimmung oder Beratung nicht teilgenommen beziehungsweise sich der Stimme enthalten. Sonstige Interessenkonflikte bei Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat traten nicht auf. Die Zahl der direkt oder indirekt von den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats gehaltenen Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente war zum 31. Dezember 2010 geringer als ein Prozent der von HOCHTIEF ausgegebenen Aktien (Ziffer 6.6 des Kodex).
Mit den Herren Altozano und Fernández Verdes weist unser Aufsichtsrat bereits eine internationale Besetzung auf. Gegenwärtig hat unser Aufsichtsrat noch kein weibliches Mitglied. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, auch Frauen in das Gremium wählen zu lassen – sowohl als Vertreterinnen der Arbeitnehmer als auch der Anteilseigner. Die Entscheidung hierüber bleibt jedoch im Hinblick auf die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat dem zukünftigen Wahlvorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung und dem anschließenden Votum der Hauptversammlung vorbehalten. Unter Berücksichtigung des Vorstehenden ist der Aufsichtsrat so zusammengesetzt, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.
Ein Schwerpunkt der Corporate-Governance-Aktivitäten lag auch im Berichtsjahr auf der Weiterentwicklung der Compliance-Organisation**. Compliance im Sinne von Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien ist bei HOCHTIEF bereits seit vielen Jahren eine zentrale Leitungsaufgabe. Neben dem bereits 2002 eingeführten Code of Conduct gibt es dazu inzwischen ein umfassendes Regelwerk. Es wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. In verschiedenen Konzernrichtlinien und Rundschreiben werden die gesetzlichen Bestimmungen näher erläutert und konkretisiert.
Für die Weiterentwicklung, Steuerung und Umsetzung ist eine Compliance-Organisation eingerichtet. Die Compliance-Beauftragten informieren die HOCHTIEFMitarbeiter regelmäßig über die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, den Code of Conduct und die HOCHTIEF-internen Richtlinien. Die Schulungen finden in Form von Präsenzschulungen und durch interaktive E-Learning-Programme, etwa durch das elektronische Lernprogramm Antikorruption oder das EDV-Lernprogramm zur Verhinderung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, statt. Die Compliance-Beauftragten stehen als Ansprechpartner auch präventiv beratend für Einzelfragen zur Verfügung. Gegenstand der Beratung waren insbesondere die folgenden Themen: Teilnahme an Kundenveranstaltungen/Einladung von Geschäftspartnern, Annahme von Geschenken, Sponsoring von kulturellen Veranstaltungen sowie richtiges Verhalten gegenüber Amtsträgern.
Als weiteres ergänzendes Compliance-Element hat HOCHTIEF bereits im Jahr 2009 ein Hinweisgebersystem mit einer internen und einer externen Hotline eingerichtet und sie sukzessiv weiterentwickelt. Der Chief Compliance Officer und eine auf Strafrecht spezialisierte externe Rechtsanwaltssozietät stehen so als Ansprechpartner bereit. HOCHTIEF-Mitarbeiter können ihnen – auch anonym und vertraulich – Hinweise auf mögliche Compliance- Verstöße in Konzernunternehmen übermitteln. Die Hotline steht auch Dritten offen.
| 03.02.2012 17:36 CET | |
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| Letzter Kurs | 52,72 EUR |
| Veränderung | +2,37 % |
| ISIN | DE0006070006 |

