Corporate Governance
Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289aHGB
- Erklärung gemäß §161 AktG
- Wesentliche Unternehmensführungspraktiken
- Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen
Corporate Governance Bericht
HOCHTIEF entspricht sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Über die Corporate Governance bei HOCHTIEF berichtet der Vorstand zugleich auch für den Aufsichtsrat gemäß den Regelungen dieses Kodex.Gute Corporate Governance hat bei HOCHTIEF Tradition. Sie fördert das Vertrauen von Anlegern, Kunden und Mitarbeitern in unser Unternehmen. Leitbild ist für uns der 2002 eingeführte Deutsche Corporate Governance Kodex. Seit 2006 entsprechen wir ohne jede Einschränkung den Empfehlungen des Kodex. Im März 2009 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, nach der HOCHTIEF wiederum sämtlichen Empfehlungen des Kodex entspricht.
HOCHTIEF hat sich immer schon an international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung orientiert. Corporate Governance ist für uns ein Anspruch, der sämtliche Bereiche des Unternehmens umfasst. Die stetige Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Praxis unseres Unternehmens ist uns ein wichtiges Anliegen.
Auf unserer Website sind ausführliche Informationen zum Thema Corporate Governance verfügbar. Dort sind sowohl die aktuelle Entsprechenserklärung als auch die Entsprechenserklärungen vergangener Jahre zugänglich. Sämtliche Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaft werden ebenfalls auf unserer Website veröffentlicht.
Unsere jährliche Hauptversammlung wird mit dem Ziel vorbereitet, sämtliche Aktionäre vor und während der Hauptversammlung zügig, umfassend und effektiv zu informieren. Bereits vor der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Hauptversammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung informiert. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind auch auf unserer Website verfügbar.
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung entweder selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können, haben die Möglichkeit, die vollständige Übertragung der Versammlung im Internet zu verfolgen.




