Ist es für ein Bauunternehmen überhaupt möglich, ohne die Zahlung von Bestechungsgeldern im scharfen Wettbewerb zu bestehen?
Von Blomberg: Ja, natürlich. Aber leider ist das nicht die Meinung von allen Unternehmern. Einige glauben tatsächlich, damit langfristig die Überlebensfähigkeit ihres Unternehmens zu sichern. Das halte ich für eine ganz schwere Selbsttäuschung.
Paulsen: Wir sehen aber immer stärker, dass Korruption als ein Problem erkannt und gebrandmarkt wird. Denken Sie an die schwarzen Listen, die inzwischen geführt werden. Wir unterstützen faire Wettbewerbsbedingungen - damit es um Qualität, und nicht nur um den Preis geht.
Was kann ein Unternehmen tun, um Korruption wirkungsvoll zu bekämpfen?
Von Blomberg: Es gibt vier essenzielle Punkte für ein Antikorruptions-Mindestprogramm: Erstens eine absolute Nulltoleranz - das ist eine Selbstverpflichtung, an der sich die Geschäftsleitung messen lassen muss. Zweitens eine Schwachstellenanalyse, damit mögliche Einfallstore für Korruption mit Schutzmechanismen versehen werden können. Es geht also um die Aufbau- und Ablauforganisation. Man muss untersuchen, wo im Unternehmen und in der Branche die kritischen, korruptionsanfälligen Funktionen, Stellen und Arbeitsabläufe sind. Dritter Punkt sind die Menschen im Unternehmen. Konkrete Richtlinien - zum Beispiel ein Verhaltenskodex - helfen ihnen, Korruptionsgefahren zu erkennen und zu vermeiden. Den Mitarbeitern muss klar sein, was von ihnen erwartet wird und welche Konsequenzen Fehlverhalten hat. Entscheidend ist dabei nicht das, was auf dem Papier steht oder im Intranet nachzulesen ist, sondern was die Menschen verinnerlichen. Hier müssen Unternehmen viel investieren, denn die Mitarbeiter sollen diesen Verhaltenskodex wirklich leben. Ich bin mir sicher, dass an dieser Stelle viele Unternehmen die größten Fehler machen. Der vierte, in Deutschland bislang nicht verbreitete Punkt, ist der so genannte "Whistle-Blower-Schutz", also der Schutz von Hinweisgebern.
Die Unternehmensleitung und die ermittelnden Behörden sind in der Regel auf Hinweise aus dem unmittelbaren Korruptionsumfeld angewiesen. Also auf Personen, die entweder etwas beobachtet haben oder gar selbst beteiligt sind. Typisch sind Konstellationen, in denen diese Personen ihren Chef oder Kollegen beschuldigen müssten. Durch die Bestellung eines Ombudsmanns kann für Mitarbeiter eine Möglichkeit geschaffen werden, anonyme Hinweise zu geben. Wir sehen darin auch ein wichtiges Präventionsinstrument, denn auf diese Weise wird die Entdeckungsgefahr von Korruption deutlich erhöht. Allerdings hat sich diese Maßnahme noch nicht durchgesetzt.
Zusammengefasst bilden diese vier Punkte die Grundlage für ein Antikorruptionsprogramm: Selbstverpflichtung, Schwachstellenanalyse, Verhaltenskodex und Ombudsmann.
Paulsen: Alle diese Punkte werden bei HOCHTIEF berücksichtigt und gelebt. Wir setzen sie im Rahmen unseres Ethikmanagementsystems um. Wir haben unseren Code of Conduct überarbeitet und machen ihn allen Mitarbeitern bekannt. Er ist auch automatisch Bestandteil aller Arbeitsverträge. Zudem führen wir Trainings für Mitarbeiter ein, in denen sie den souveränen Umgang mit Situationen, die zu Korruption führen können, lernen. In den USA hat auch Turner erst vor kurzem das gesamte Ethikmanagement überarbeitet.
Turner hat eine externe Institution eingeschaltet, über die Mitarbeiter Hinweise zur Korruption geben können. In Deutschland geschieht dies über einen internen Anwalt, der dem Anwaltsgeheimnis verpflichtet ist. Im Konzern haben wir mittlerweile eine große Offenheit für das Thema Bekämpfung der Korruption erzielt.



