Ausschüsse des Aufsichtsrats


Vermittlungsausschuss

Manfred Wennemer (Vorsitzender)
Dr. Eggert Voscherau
Ulrich Best (stellv.)
Johannes Howorka
Unmittelbar nach der Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters bildet der Aufsichtsrat zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Aufgabe einen Ausschuss, dem der Aufsichtsratsvorsitzende, sein Stellvertreter und zwei weitere Mitglieder angehören, von denen eines von den Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und eines von den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt wird.
HOCHTIEF (Xetra)
10.02.2012 17:35 CET
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ISIN DE0006070006