Ausschüsse des Aufsichtsrats
Vermittlungsausschuss
Manfred Wennemer (Vorsitzender)
Dr. Eggert Voscherau
Ulrich Best (stellv.)
Johannes Howorka
Unmittelbar nach der Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters bildet der Aufsichtsrat zur Wahrnehmung der in
§ 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Aufgabe einen Ausschuss, dem der Aufsichtsratsvorsitzende, sein Stellvertreter und
zwei weitere Mitglieder angehören, von denen eines von den Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und eines von den
Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt wird.
Prüfungsausschuss
Ángel García Altozano (Vorsitzender)
José Luis del Valle Pérez
Thomas Eichelmann
Gregor Asshoff
Ulrich Best (stellv.)
Gerrit Pennings
Der Aufsichtsrat richtet einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) i.S.d. § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG ein, der sich insbesondere mit
Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance sowie auch mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des internen
Revisionssystems, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den
Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung befasst. Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte
sollen vom Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert werden, soweit nicht diese Erörterung durch
den Aufsichtsrat erfolgt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von
Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er sollte unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied
der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete.
Der Prüfungsausschuss besteht aus je drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer.
Personalausschuss
Manfred Wennemer (Vorsitzender)
Marcelino Fernández Verdes
Dr. Eggert Voscherau
Olaf Wendler
Klaus Wiesehügel
Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Der Personalausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats
mit Ausnahme der Regelungen zu den Bezügen über Abschluss, Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern
des Vorstands, sonstige Rechtsgeschäfte gegenüber Vorstandsmitgliedern nach § 112 AktG, die Zustimmung zu wesentlichen Geschäften
gemäß Ziff. 4.3.4 Satz 3 Deutscher Corporate Governance Kodex, die Einwilligung zu anderweitigen Tätigkeiten eines Vorstandsmitglieds nach
§ 88 AktG sowie die Zustimmung zu sonstigen Nebentätigkeiten, insbesondere zur Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten und Mandaten in vergleichbaren
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen außerhalb des Konzerns, die Gewährung von Darlehen an den in §§ 89, 115 AktG genannten
Personenkreis sowie die Zustimmung zu Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern nach § 114 AktG. Der Personalausschuss berät regelmäßig
über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Dabei berücksichtigt er die Führungskräfteplanung der Gesellschaft.
Der Personalausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und je zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist Vorsitzender des Personalausschusses.
Nominierungsausschuss
Manfred Wennemer (Vorsitzender)
Marcelino Fernández Verdes
Dr. Eggert Voscherau
Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu Wahlen zum Aufsichtsrat geeignete
Kandidaten vorzuschlagen. Der Nominierungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre. Der
Vorsitzende des Aufsichtsrats ist Vorsitzender des Nominierungsausschusses.
Strategieausschuss
Manfred Wennemer (Vorsitzender)
Ángel García Altozano
Thomas Eichelmann
Marcelino Fernández Verdes
Pedro Lopéz Jiménez
Ulrich Best
Johannes Howorka
Siegfried Müller
Gerrit Pennings
Olaf Wendler
Der Aufsichtsrat bildet einen Strategieausschuss. Aufgabe des Strategieausschusses ist es, die Strategie und die Unternehmensentwicklung zu erörtern und
die Beschlussfassung in strategischen Belangen durch den Aufsichtsrat vorzubereiten. Hierzu gehören insbesondere Grundsatzfragen der Geschäftspolitik
und Geschäftsstrategie sowie die Marktposition der Unternehmensbereiche.
Der Strategieaausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem Stellvertreter und je vier Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der
Arbeitnehmer. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist Vorsitzender des Strategieausschusses.
Präsidium
Manfred Wennemer (Vorsitzender)
Ángel García Altozano
Marcelino Fernández Verdes
Gregor Asshoff
Olaf Wendler
Klaus Wiesehügel
Das Präsidium bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor und hierbei auch die Entscheidungen des Aufsichtsrats über zustimmungsbedürftige
Geschäfte gemäß Ziff. 7. Außerdem lässt es sich vom Vorstand regelmäßig über wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichten.
Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, zwei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und drei Aufsichtsratsmitgliedern der
Arbeitnehmer. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist Vorsitzender des Präsidiums.
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