Ausschüsse des Aufsichtsrats

Prüfungsausschuss

Ángel García Altozano (Vorsitzender)
Gerhard Peters (stellv.)
Alois Binder
Raimund Neubauer
Professor Dr. Heinrich von Pierer
Tilman Todenhöfer
Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) i.S.d. § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG befasst sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance sowie auch mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte sollen vom Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert werden, soweit nicht diese Erörterung durch den Aufsichtsrat erfolgt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er sollte unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete.

Der Prüfungsausschuss besteht aus je drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer.

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  • 02.09.2010 17:35 CET
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