Ausschüsse des Aufsichtsrats
Personalausschuss
Manfred Wennemer (Vorsitzender)
Marcelino Fernández Verdes
Dr. Eggert Voscherau
Olaf Wendler
Klaus Wiesehügel
Marcelino Fernández Verdes
Dr. Eggert Voscherau
Olaf Wendler
Klaus Wiesehügel
Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Der Personalausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats
mit Ausnahme der Regelungen zu den Bezügen über Abschluss, Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern
des Vorstands, sonstige Rechtsgeschäfte gegenüber Vorstandsmitgliedern nach § 112 AktG, die Zustimmung zu wesentlichen Geschäften
gemäß Ziff. 4.3.4 Satz 3 Deutscher Corporate Governance Kodex, die Einwilligung zu anderweitigen Tätigkeiten eines Vorstandsmitglieds nach
§ 88 AktG sowie die Zustimmung zu sonstigen Nebentätigkeiten, insbesondere zur Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten und Mandaten in vergleichbaren
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen außerhalb des Konzerns, die Gewährung von Darlehen an den in §§ 89, 115 AktG genannten
Personenkreis sowie die Zustimmung zu Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern nach § 114 AktG. Der Personalausschuss berät regelmäßig
über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Dabei berücksichtigt er die Führungskräfteplanung der Gesellschaft.
Der Personalausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und je zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist Vorsitzender des Personalausschusses.
HOCHTIEF (Xetra)
| 03.02.2012 17:36 CET | |
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