Personalausschuss
Detlev Bremkamp (Vorsitzender)
Gerhard Peters (stellv.)
Alois Binder
Marcelino Fernández Verdes
Professor Dr. Hans-Peter Keitel
Gerhard Peters (stellv.)
Alois Binder
Marcelino Fernández Verdes
Professor Dr. Hans-Peter Keitel
Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Der Personalausschuss beschließt
anstelle des Aufsichtsrats mit Ausnahme der Regelungen zu den Bezügen über Abschluss, Änderung
und Beendigung der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands, sonstige Rechtsgeschäfte gegenüber
Vorstandsmitgliedern nach § 112 AktG, die Zustimmung zu wesentlichen Geschäften gemäß Ziff. 4.3.4 Satz 3
Deutscher Corporate Governance Kodex, die Einwilligung zu anderweitigen Tätigkeiten eines Vorstandsmitglieds nach §
88 AktG sowie die Zustimmung zu sonstigen Nebentätigkeiten, insbesondere zur Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten und
Mandaten in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen außerhalb des Konzerns, die Gewährung von
Darlehen an den in §§ 89, 115 AktG genannten Personenkreis sowie die Zustimmung zu Verträgen mit
Aufsichtsratsmitgliedern nach § 114 AktG. Der Personalausschuss berät regelmäßig über die langfristige
Nachfolge¬planung für den Vorstand. Dabei berücksichtigt er die Führungskräfteplanung der Gesellschaft.
Der Personalausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und je zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist Vorsitzender des Personalausschusses.




