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Der HOCHTIEF Code of Conduct für Vertragspartner

Wir sind überzeugt, dass ethische und ökonomische Werte voneinander abhängig sind. Die Geschäftswelt sollte deshalb um einen fairen Umgang miteinander bemüht sein und im Rahmen der vorgegebenen Normen handeln. Bei HOCHTIEF gehört es zur Unternehmenskultur, dass alle Mitarbeiter in den verschiedenen Konzerngesellschaften die Gesetze und Regelungen der Staaten, in denen sie tätig sind, befolgen und ihre Verpflichtungen in zuverlässiger Art und Weise erfüllen. Sie müssen in allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit Aufrichtigkeit und Fairness beweisen.

Diese Erwartungshaltung haben wir auch gegenüber unseren Vertragspartnern. Auch sie sind gefordert, die soziale Verantwortung gegenüber dem eigenen Unternehmen, gegenüber ihren Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern, gegenüber der Umwelt und gegenüber der Gesellschaft anzuerkennen.

Aus diesem Grund hat HOCHTIEF neben dem HOCHTIEF Code of Conduct, der die verbindlichen Verhaltensregeln für die HOCHTIEF-Mitarbeiter zusammenfasst, auch eine Verhaltensrichtlinie für Vertragspartner definiert. Der HOCHTIEF Code of Conduct für Vertragspartner legt Mindeststandards fest, die auf den Grundsätzen des UN Global Compact, den ILO-Konventionen, auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, auf den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes sowie auf den OECD-Richtlinien für internationale Unternehmen beruhen.

Dazu gehören unter anderem die folgenden Anforderungen:
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der jeweils anwendbaren Rechtsordnung
  • Vermeidung von Interessenkonflikten
  • Aktive und effektive Bekämpfung von jeder Form der Korruption und Bestechung
  • Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit
  • Achtung der Menschenrechte
  • Faire Arbeitsbedingungen
  • Übernahme von Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter
  • Achtung des Umweltschutzes
  • Vertraulichkeit

Unsere Vertragspartner sind darüber hinaus angehalten, diese Grundsätze ihren eigenen, unmittelbaren Nachunternehmern zu vermitteln, die Einhaltung der Inhalte dort bestmöglich zu fördern und sie aufzufordern, die Grundsätze ebenfalls zu befolgen. HOCHTIEF behält sich dabei das Recht vor, jederzeit und unangekündigt die Einhaltung der Verhaltensgrundsätze zu überprüfen oder von unabhängigen Dritten überprüfen zu lassen.

Weiterführende Links:

UN Global Compact
ILO-Konventionen
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
UN-Konventionen über die Rechte des Kindes
OECD-Richtlinien für internationale Unternehmen

 
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HOCHTIEF Code of Conduct
  • HOCHTIEF Code of Conduct für Vertragspartner

Weitere Sprachversionen (bulgarisch, englisch, griechisch, lettisch, polnisch, russisch, spanisch, tschechisch, ungarisch)

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22.05.2013   20:41 CET

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