Vorstand
Arbeitsweise des Vorstands
Der Vorstand hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft in
gemeinschaftlicher Verantwortung aller seiner Mitglieder. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele, die
grundsätzliche strategische Ausrichtung, die Unternehmenspolitik und die Konzernorganisation. Der Vorstand
trifft seine Entscheidungen in Beschlussform.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, umfassend und zeitnah über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Er legt dem Aufsichtsrat außerdem jeweils in der letzten Sitzung eines Geschäftsjahres die Konzerninvestitions-, Finanz- und Personalplanung für das kommende Geschäftsjahr sowie die Mittelfristplanung vor.
Über Projekte und Ereignisse von besonderer Bedeutung oder Dringlichkeit wird der Aufsichtsrat auch außerhalb
von Sitzungen durch den Vorstand ausführlich informiert. Der Aufsichtsratsvorsitzende steht auch außerhalb der
Aufsichtsratssitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und lässt sich über die aktuelle
Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informieren. Geschäfte und
Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, werden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt.
Nach der Geschäftsverteilung im Vorstand besteht folgende Zuständigkeit:
Die HOCHTIEF Aktie
Informationsmaterial


