Vergütungsbericht

Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Das System der Vorstandsvergütung ist auf eine langfristige und nachhaltige Unternehmensführung ausgerichtet. Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat festgesetzt. Auch das Vergütungssystem für den Vorstand wird vom Aufsichtsrat beschlossen und regelmäßig überprüft. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats bereitet die entsprechenden Beschlussfassungen des Aufsichtsratsplenums vor. Das Vergütungssystem wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2010 mit großer Mehrheit gebilligt.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus festen und variablen, erfolgsorientierten Bezügen. Die festen Bezüge werden als leistungsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt; darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen. Diese bestehen hauptsächlich aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert der privaten Nutzung der Dienstwagen und vermögenswerter Vorteile.

Die erfolgsorientierten Bezüge sind abhängig vom Konzerngewinn und von der persönlichen Leistung der Vorstandsmitglieder.

Bei einer Zielerreichung von 100 Prozent setzen sich die Gesamtbarbezüge zu jeweils etwa 50 Prozent aus den festen und den erfolgsorientierten Bezügen zusammen. Die erfolgsorientierten Bezüge bestehen aus der Unternehmenstantieme (Anteil 60 Prozent) und einer individuellen Tantieme (Anteil 40 Prozent) – bei einer angenommenen Zielerreichung von jeweils 100 Prozent. Die Kappungsgrenze der erfolgsorientierten Bezüge liegt bei 200 Prozent.

Ferner gehören zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Pensionszusagen und sonstige Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sowie die Beteiligung an variablen Vergütungskomponenten des Konzerns mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.

Eine detaillierte Aufschlüsselung der Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2010 finden Sie im HOCHTIEF Online-Geschäftsbericht.

HOCHTIEF (Xetra)
10.02.2012 17:35 CET
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