Directors' Dealings

Directors' Dealings - Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

Gemäß § 15a WpHG sind Mitglieder von Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorganen von Emittenten verpflichtet, Erwerbe und Veräußerungen u.a. von Aktien oder anderen Wertpapieren des Emittenten diesem sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Mit Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes am 30. Oktober 2004 ist der unter diese Regelung fallende Personenkreis erweitert worden um sonstige Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind.
Sodann ist der Emittent verpflichtet, eine solche Mitteilung unverzüglich zu veröffentlichen.

Derzeit liegen keine aktuellen Mitteilungen nach § 15a WpHG (Directors' Dealings) vor.

Details zu den Meldepflichten finden Sie im Gesetzestext. Mitteilungen nach § 15a WpHG (Directors' Dealings)

HOCHTIEF (Xetra)

  • 02.09.2010 17:35 CET
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