
HOCHTIEF hatte sich zu Beginn der 20er Jahre des 20. Jahrhunderts aus den
bescheidenen Anfängen in Frankfurt zu einem etablierten Bauunternehmen
entwickelt. Doch mit den Unternehmen der Schwerindustrie ließ sich das
Bauunternehmen, zum Beispiel was Bilanzsummen oder Mitarbeiterzahlen betraf,
nicht vergleichen. Noch heute sind die Namen der Industriellen, die diese

Unternehmen leiteten, wie Emil Kirdorf (1847-1938) oder August Thyssen
(1842-1929), sehr bekannt. Unter ihnen ragte Hugo Stinnes (1897-1924), der schon
als sehr junger Mann einen erfolgreichen Konzern aufgebaut hatte, heraus.
Firmensitz 1922 nach Essen verlegt
Zum Stinnes-Konzern gehörten Bergwerksbetriebe, Schifffahrtsgesellschaften und

Maschinenbauunternehmen; mit Thyssen zusammen besaß Hugo Stinnes die Mehrheit
von RWE. Schließlich suchte er für seine Bauprojekte ein Bauunternehmen, das er
in seinen Konzern einbinden konnte. Bei der Verwirklichung dieser Idee
unterstützte ihn sein Mitarbeiter Albert Vögler (1877-1945), dessen Bruder Eugen
die HOCHTIEF-Niederlassung Essen leitete.
Eugen Vögler (1884-1956) handelte mit
dem Vertreter des Stinnes-Konzerns einen Vertrag (10.2.1921) über eine
Interessengemeinschaft aus. Danach sollten sämtliche Stinnes-Bauten von HOCHTIEF
ausgeführt werden. Im Zuge der Integration in den Stinnes-Konzern wurde 1922 der
Firmensitz nach Essen verlegt. Bei aller Veränderung bemühten sich die
HOCHTIEF-Direktoren um Kontinuität. Seit 1923 führte HOCHTIEF offiziell den
Namen "HOCHTIEF Aktiengesellschaft für Hoch- und Tiefbauten vorm. Gebrüder
Helfmann".
Baumaterialien nach Frankreich
Schon kurz darauf zeigte sich, dass Stinnes' Pläne mit HOCHTIEF über eine
"normale" Geschäftsbeziehung weit hinausreichten. Ausgangspunkt seiner
Überlegungen war ein Wiederaufbauprogramm (15.3.1922), nach dem der
französischen Industrie deutsche Geld- und Sachleistungen als Reparationen
zufließen sollten. Schnell erkannte Stinnes die geschäftlichen Möglichkeiten. Am
14.8.1922 schloss er mit dem französischen Industriellen Guy Louis Jean de
Lubersac (1878-1932), der die französische Seite vertrat, ein Abkommen über
Sachlieferungen ab. Danach sollten vor allem Baumaterialien nach Frankreich
geliefert werden, die als Reparation angerechnet werden sollten. Diese
Lieferungen sollte HOCHTIEF koordinieren und dafür eine Gebühr erheben dürfen.

So winkte HOCHTIEF ein äußerst lukratives Geschäft. Wegen der Besetzung des
Ruhrgebiets durch französische Truppen kam dieses Geschäft jedoch nicht zum
Tragen. Mit der Besetzung reagierte die französische Regierung auf die allgemein
zögerliche Zahlung der Reparationen.