Verpflichtungen

Für HOCHTIEF nimmt nachhaltiges Handeln einen hohen Stellenwert ein. Für uns ist es selbstverständlich, einen maßgeblichen Beitrag zum Umweltschutz sowie sozialen und ökonomischen Belangen zu leisten. Zu diesen Grundsätzen verpflichten wir uns in vielfältiger Weise.

  • In unseren Leitlinien ist unser Bekenntnis zur Nachhaltigkeit verankert. Zu unseren weiteren Grundsätzen zählen: Kundengerechtes Leistungsangebot, erfolgreiche Mitarbeiter und wertorientierte Strategie.

  • Für HOCHTIEF ist transparente Unternehmensführung, die über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus geht, wichtig. So orientieren wir uns an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex, siehe auch Corporate Governance und die aktuelle Entsprechungserklärung.

  • In dem unternehmenseigenen Code of Conduct sind Verhaltensweisen zusammengefasst, die uns bei der täglichen Arbeit helfen. Der Fokus liegt hier auf ethischen Grundsätzen, die beim unternehmerischen Handeln befolgt werden müssen. Sie sind für alle HOCHTIEFler verbindlich – sowohl für Mitarbeiter als auch für Führungskräfte. Der HOCHTIEF Code of Conduct wurde im Jahr 2010 überarbeitet und um internationale Standards, zum Beispiel aus den Bereichen Arbeitnehmerrechte, Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit sowie Umweltschutz, erweitert.

  • Die ethischen Grundsätze für die Beschaffung sind in der Beschaffungsrichtlinie aufgeführt. Sie beschreibt die wichtigsten Werte, Verantwortlichkeiten und Verhaltensgrundsätze für alle HOCHTIEF-Mitarbeiter, die in den Beschaffungsprozess eingebunden sind, und ergänzen den Code of Conduct.

    Hohe ethische Anforderungen stellt HOCHTIEF auch an seine Nachunternehmer und Lieferanten und hat diese eigens in dem Code of Conduct für Nachunternehmer und Lieferanten formuliert.

    HOCHTIEF arbeitet nur mit Partnern zusammen, die diese Anforderungen einhalten und die ihrerseits die Einhaltung bei ihren Nachunternehmern und Lieferanten durchsetzen und vorantreiben.

    HOCHTIEF behält sich vor, jederzeit und unangekündigt die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes zu überprüfen oder von unabhängigen Dritten überprüfen zu lassen.

  • Die Richtlinie zum Kriseninformationssystem (KIS) behandelt das Management von aufgetretenen Krisen und besitzt Gültigkeit für den gesamten HOCHTIEF-Konzern inklusive aller weltweiten Tochtergesellschaften und Beteiligungen. Das KIS definiert die wesentlichen Verantwortlichkeiten und Informationswege und gibt eine Organisation vor, über die eingehende Meldungen die verantwortlichen Stellen schnell und direkt erreichen.

  • HOCHTIEF setzt sich aktiv gegen Korruption ein. Den hohen Stellenwert unterstreicht HOCHTIEF durch seine Mitgliedschaften bei PACI (Partnering against Corruption Initiative), einer Initiative des World Economic Forum und Transparency International, die einzige Nicht-Regierungsorganisation, die weltweit Korruption bekämpft. Prof. Dr. Hans-Peter Keitel, Mitglied des Aufsichtsrates der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und Prof. Dr. Peter Eigen haben zu diesem Thema diskutiert. Der stellvertretende Vorsitzende der Gesellschaft, Peter von Blomberg und Hartmut Paulsen, Rechtsanwalt und Generalbevollmächtigte von HOCHTIEF trafen sich zum Gespräch, wie man in Zukunft erfolgreiche Antikorruptionspolitik betreibt und diese umsetzt. Das komplette Interview finden Sie hier.

  • In den Richtlinien zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz werden alle HOCHTIEF-Unternehmensbereiche dazu verpflichtet, alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben einzuhalten.

  • Als weltweit erstes Bauunternehmen hat HOCHTIEF sich im Jahr 2000 verpflichtet, den Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu entsprechen. Die Agentur der UNO konzentriert sich darauf, dass weltweit Frauen und Männer unter freien, gleichen, sicheren und menschlichen Bedingungen ihre Arbeit ausüben können.

  • Mit dem Diversity-Management schafft HOCHTIEF aktiv ein Umfeld, in dem jeder persönlichen Respekt und individuelle Förderung erfährt. Chancengleichheit ist bei uns nicht nur über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verankert: Sie ist auch Teil unserer Unternehmensleitlinien. Im Juni 2008 haben wir zusätzlich die von der Bundesregierung herausgegebene Charta der Vielfalt unterzeichnet. In der Charta haben wir uns dazu bekannt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist.

  • Im Juli 2008 unterzeichnete HOCHTIEF zusammen mit über 80 führenden internationalen Unternehmen die CEO-Klimaempfehlungen an die G8-Staaten. Damit bekennt sich HOCHTIEF dazu, an der Bewältigung des Klimawandels aktiv teilzunehmen. Auch Leighton Holdings hat sich diesen Empfehlungen angeschlossen.

  • HOCHTIEF ist seit Anfang November 2008 offizielles Mitglied im Global Compact, einer Initiative der United Nations. Ziel von Global Compact ist es, insgesamt zehn Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung weltweit zu fördern.

    Den HOCHTIEF-Fortschrittsbericht 2010 finden Sie hier.

  • HOCHTIEF hat im November 2010 gemeinsam mit 20 anderen deutschen Unternehmen ein "Leitbild für verantwortliches Handeln in der Wirtschaft" vorgestellt. Darin verpflichten sich die Unterzeichner zu fairem Wettbewerb, Sozialpartnerschaft, Leistungsprinzip und Nachhaltigkeit. Der gemeinsame Anspruch ist es, die formulierten Werte in die Führungsprozesse der Unternehmen zu integrieren und mit dem Leitbild sichtbare, alltagstaugliche und überprüfbare Standards verantwortlichen unternehmerischen Handelns zu setzen.

  • Im Juni 2011 unterzeichnete HOCHTIEF gemeinsam mit 19 weiteren europäischen Bauunternehmen als Mitglied von encord, dem Forschungsverbund innovativer europäischer Baukonzerne, die "Sustainable Development Charter". Darin verpflichten sich die Unternehmen, nachhaltige Aspekte in ihre Unternehmensstrategien zu integrieren und – insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung – zu fördern.

Verpflichtungen auf einen Blick: