Konzernweite Beschaffungsrichtlinie regelt Umgang mit Lieferanten und Nachunternehmern
Nur eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Nachunternehmern und
Lieferanten sichert erfolgreiche Beschaffungsergebnisse für HOCHTIEF und unsere
Kunden. Die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen wird bei HOCHTIEF über
eine konzernweite Beschaffungsrichtlinie geregelt, die wir konsequent umsetzen
und kontinuierlich weiterentwickeln. Die einzelnen Konzerneinheiten haben auf
Basis dieser Richtlinie dem gemeinsamen Nenner weiterreichende Kriterien,
Verfahren, Prozesse und Ziele spezifiziert. Durch effektive Netzwerke mit
Nachunternehmern und Lieferanten sowie transparente Beschaffungsstrategien und
Organisationsstrukturen können alle Möglichkeiten zur Wertsteigerung und
Kostensenkung ausgenutzt werden.
Festgelegte Grundsätze prägen die Beschaffungskultur bei HOCHTIEF sowohl im Hinblick auf die Anforderungen an unsere Partner als auch an uns selbst. So gibt es strenge Kriterien bei der Auswahl von Partnern sie stellen sicher, dass HOCHTIEF nur mit Nachunternehmern und Lieferanten zusammenarbeitet, die höchste Standards erfüllen. Eine umfassende Evaluierung geht jeder Zusammenarbeit voraus.
Die Beschaffung bei HOCHTIEF fördert eine nach ethischen Grundsätzen ausgerichtete Beschaffungskultur. Wir sichern unseren Partnern die vertrauliche Behandlung von Informationen zu. Spezielle Regelungen sollen verhindern, dass Mitarbeiter, die in Einkaufsentscheidungen eingebunden sind, in Interessenskonflikte geraten.
HOCHTIEF fördert Qualitäts- und Umweltmanagement sowohl intern als auch bei unseren Nachunternehmern und Lieferanten. Wir bekennen uns zu den geltenden Vorschriften zu Qualitätssicherung und Umweltschutz und fordern persönliche Verantwortung für entsprechendes Verhalten in beiden Bereichen auch von unseren Partnern.



