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Nominierungsausschuss Pedro López Jiménez (Vorsitzender) José Luis del Valle Pérez Christine Wolff
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Personalausschuss Pedro López Jiménez (Vorsitzender) Beate Bell José Luis del Valle Pérez Natalie Moser Klaus Stümper Björn Wißuwa Christine Wolff
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Prüfungs-/Nachhaltigkeitsausschuss Dr. Francisco Javier Garcia Sanz (Vorsitzender) Cristina Aldámiz-Echevarría González de Durana Fritz Bank José Luis del Valle Pérez Ángel García Altozano A
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Vermittlungsausschuss (§27 Abs. 3 MitbestG) Pedro López Jiménez (Vorsitzender) Beate Bell Nikolaos Paraskevopoulos Nicole Simons
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Nominierungsausschuss Pedro López Jiménez (Vorsitzender) José Luis del Valle Pérez Christine Wolff
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Personalausschuss Pedro López Jiménez (Vorsitzender) Beate Bell José Luis del Valle Pérez Natalie Drews Antonia Kühn (bis 31.12.2023) Klaus Stümper Christine Wolff
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Prüfungs-/Nachhaltigkeitsausschuss Dr. Francisco Javier Garcia Sanz (Vorsitzender) Cristina Aldámiz-Echevarría González de Durana Fritz Bank Christoph Breimann José Luis del Valle Pérez Ángel Garc
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Vermittlungsausschuss (§27 Abs. 3 MitbestG) Pedro López Jiménez (Vorsitzender) Beate Bell Nikolaos Paraskevopoulos Nicole Simons
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Der Aufsichtsrat strebt für seine Zusammensetzung die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen sowie eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Gemäß
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Die Aufsichtsratsmitglieder sollen insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten des HOCHTIEF-Konzerns als globaler Hochbau- und Infrastruktur-Baukonzern als wesentlich era
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Mit Blick auf die internationale Tätigkeit des HOCHTIEF-Konzerns soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern mit einer langjährigen internationalen Erf
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Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die nicht älter als 80 Jahre sind.
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Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben die angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseignerseite im Sinne des DCGK festgelegt. Danach soll mehr als die Hälfte der Anteilseigner
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Der Aufsichtsrat strebt für seine Zusammensetzung die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen sowie eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Gemäß
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Die Aufsichtsratsmitglieder sollen insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten des HOCHTIEF-Konzerns als globaler Hochbau- und Infrastruktur-Baukonzern als wesentlich era
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Mit Blick auf die internationale Tätigkeit des HOCHTIEF-Konzerns soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern mit einer langjährigen internationalen Erf
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Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die nicht älter als 80 Jahre sind.
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Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben die angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseignerseite im Sinne des DCGK festgelegt. Danach soll mehr als die Hälfte der Anteilseigner
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Das Prinzip guter Corporate Governance gilt im gesamten HOCHTIEF-Konzern. Corporate Governance bezeichnet die Grundsätze und den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen.
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Seit den Neuwahlen zum Aufsichtsrat im Frühjahr 2021 und drei gerichtlichen Bestellungen gehören dem Gremium 6 Frauen und 10 Männer an. Dem Aufsichtsrat gehören mehrere Mitglieder mit einem Studiena